Sitzplatz im REFH-Garten - Vorwort Drucken E-Mail
Praktisches - Gartengestaltung
Geschrieben von: Simone Caneppele   
Samstag, den 08. August 2009 um 14:30 Uhr

REFH SkizzeEin Sitzplatz ist nichts anderes, als ein erweitertes Wohnzimmer, welches man vom Frühling bis in den Herbst hinein in Anspruch nimmt. Wer möchte schon im Wohnzimmer den Blicken von anderen Personen ausgesetzt sein? Niemand, und genau das selbe gilt für den Sitzplatz oder die Terrasse. Vor allem bei den heutigen Reiheneinfamilienhäusern ist man sich doch sehr Nahe. Manchmal sogar mehr, als einem lieb ist.


Damit Ihnen Ihre Nachbarn oder Nachbars Besuch nicht direkt auf den Teller guckt oder das Lösungswort beim Kreuzworträtsel sagt, verlängert man einfach die Trennwand (welche ja hoffentlich vorhanden ist) mit ein paar hübschen Pflanzen. Es geht hier nicht darum, dass man die Nachbarn nicht mag, sondern um die eigene Privatsphäre. Die Möglichkeit zu tun uns zu lassen was man will in den eigenen vier Gartenwänden. Wobei allzu laute Dispute, angetrunkenes Mitsingen oder übermässig laute Musik nicht wirklich angebracht ist. Obwohl sie für den Nachbarn äusserst amüsant und aufschlussreich sein können aber sicherlich nicht zu gegenseitigem Respekt beitragen. 

Sollten Sie und Ihr Nachbar nicht gerade mit Begeisterung auf einander reagieren oder einer von Ihnen legt sehr viel Wert auf Privatsphäre, gibt es entweder eine Mauer auf die Grenze oder man pflanzt eine hohe immergrüne Hecke (Heckenpflanzen - Privatsphäre im Garten). Brechen Sie aber mit dem Nachbarn keine Streit vom Zaun, bevor die Mauer oder Hecke nicht auf der Grenze steht. Dies wäre der Idealfall. Ansonsten halten Sie ohne zu murren den nötigen Mindestabstand ein. Als Grundregel (für den Kt. Zürich) gilt:

Für Grünhecken gilt ein Minimalabstand von 60 cm. Auch wenn die Distanz zur Grenze grösser ist, darf die Höhe der Grünhecke maximal das Doppelte vom tatsächlichen Grenzabstand betragen.

Erkundigen Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer Wohngemeinde, wie die Grenzabstände geregelt sind. Ausserdem ist es erstrebenswert, mit seinem Nachbarn ein anständiges Verhältnis zu haben. Man muss ja nicht gleich Freunde sein, aber Rücksicht und Anstand sind wohl der Grundstein für eine angenehmen Nachbarschaft. Bereden Sie unbedingt Ihre Gartenpläne mit den direkten Nachbarn, er wird vorgängig mit mehr Wohlwollen reagieren, als wenn Sie ihn einfach vor vollendete Tatsachen stellen. Zudem können somit sicherlich auch gute Einigungen erzielt werden bezüglich dem Grenzabstand oder Sie finden sogar gemeinsame Lösungen.

Mit unserer thegardener.ch Serie "Sitzplatz im Reihenfamilienhausgarten" zeigen wir Ihnen diverse Möglichkeiten auf, wie Sie mit geringen Mitteln und Arbeit eine schöne lockere Abgrenzung direkt am Sitzplatz schaffen. Diese verschafft Ihnen einen hübschen blühenden Sichtschutz zu Ihren Nachbarn, ohne das Gefühl zu haben, man sei eingekapselt. Und nochmals, bevor Sie sich ans Pflanzen machen, besprechen Sie Ihre Pläne kurz mit dem Nachbarn. Allenfalls führt dies dazu, dass Sie die Pflanzen auf die Grenze setzen dürfen oder wenigstens nicht den Mindestabstand einhalten müssen.

Weiteres aus unserer Serie:

Sitzplatz im REFH-Garten - 1. Variante